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"Ruhm und Ehre der Waffen-SS" nicht strafbar!

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 28. Juli 2005



Liebe Kameradinnen und Kameraden,

der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in dem Verfahren gegen drei Kameraden aus Karlsruhe entschieden, daß die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" nicht strafbar im Sinne von § 86 a ist.

Ich beglückwünsche an dieser Stelle die Kameraden aus Karlsruhe zu ihren Erfolg im Rechtskampf!

Dieser freut mich nicht nur für die jetzt freigesprochenen Kameraden, sondern vor allem für alle noch lebenden Angehörigen der Waffen-SS.

Mit besten Grüßen
Christian Worch


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