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Sachstand Karlsruhe und Rastatt
Nachricht von
Christian Worch
Hamburg, den 30. November 2005
Betr.: Zwischenstand Demonstrationen Rastatt und Karlsruhe (3. Dezember)
Das Verbot der zeitlich ersten Demonstration in Rastatt wurde aufgehoben. Sie beginnt also um 12.30 Uhr am Bahnhof Rastatt. Wegen einer Verkürzung der Wegstrecke wird wahrscheinlich noch der Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg angerufen.
Auch das Verbot der Demonstration in Karlsruhe wurde aufgehoben, allerdings hat sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe den „netten“ Scherz geleistet, diese mit unhaltbaren Begründungen erstens auf eine stationäre Versammlung zu beschränken und zweitens zeitlich vorzuverlegen, so daß die nacheinander folgende Durchführung der Demonstrationen in Rastatt und Karlsruhe mit einer solchen Zeitauflage nicht durchführbar wäre. Dagegen ist seit gestern Abend Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg eingelegt, und darüber hinaus wird erforderlichenfalls ein Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt werden.
Zeit und Ausgangsort der ersten Veranstaltung bleibt auf jeden Fall soweit erhalten; der weitere Ablauf wird sich dann ergeben, sobald die Obergerichte entschieden haben.
Also:
12.30 Uhr,
Bahnhof (bzw. Bahnhofsvorplatz) Rastatt
Mit besten Grüßen
Christian Worch
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