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NEUES AUS MANNHEIM


Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 26. März 2006


NEUES AUS MANNHEIM

Eigentlich müßte es heißen „Neues aus Karlsruhe“. Denn das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat inzwischen über das Demo-Verbot in Mannheim erstinstanzlich entschieden. Es hat das Verbot bestätigt. Teilweise ist die Begründung geradezu witzig. Zunächst einmal ist erkennbar, daß das Verwaltungsgericht aktuellste Rechtsprechung des Verfassungsgerichts entweder nicht gelesen hat oder aber nicht verstanden hat. Noch witziger wird es, wenn die schwarz-weiß-rote Fahne und nebenbei auch noch die schwarze Fahne zu strafbaren Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation erklärt werden. Dieser Absatz der Begründung ist so schön, daß ich ihn niemandem vorenthalten möchte:

„Die Straftatbestände des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und § 130 Abs. 5 StGB sind zwar allein durch das Zeigen der schwarz-weiß-roten Flagge noch nicht erfüllt. Daß sie nach dem Ende der Weimarer Republik, die in Art. 3 S. 1 WRV schwarz-rot-gold zu den Reichsfarben bestimmt hatte, von 1933 –1945 wieder die Nationalflagge des Deutschen Reiches war und das Dritte Reich sich auch danach in der Hakenkreuzfahne dieser Farben bedient hat, macht die schwarz-weiß-rote Fahne nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozilaistischen Organisation (VGH Bad.-Würrt., Beschl. V. 15.06.2005 – 1 S 2718/04 – NJW 2006, 635 ff.). Etwas anderes gilt, wenn die Fahne in einem bestimmten Zusammenhang gezeigt wird, in dem sie als Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation (§ 85 Abs. 1 Nr. 4 StGB) verwendet wird. Verbunden mit dem Motto der Versammlung erfüllen schwarze und schwarz-weiß-rote Fahnen aller Wahrscheinlichkeit nach den Straftatbestand des § 86 a StGB.“

(Anmerkung: soweit einmal § 85 Abs. 1 Nr. 4 StGB erwähnt wird, ist dies ein im Original vorkommender Tippfehler; gemeint ist natürlich § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB.)

Abenteuerlich ist für so was schon gar kein Ausdruck mehr.

Natürlich ist am gestrigen Sonnabend Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden.

Ich gehe davon aus, daß die Richter am Verwaltungsgerichtshof Beschlüsse aus Karlsruhe gründlicher gelesen beziehungsweise richtiger verstanden haben als die untergeordnete Instanz.

Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.


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