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Betrifft: Antwort auf Fragenkatalog
vom 30. November / 1.Dezember
Nachricht von:
Christian Worch
Hamburg, den 5.
Dezember 2006
Betrifft: Antwort auf
Fragenkatalog vom 30. November / 1.Dezember
In der Sache von Matthias Paul – Verdacht des Besitzes oder sogar der
Verbreitung von Kinderpornographie – richtete ich am Donnerstag, dem
30. November, einen Fragenkatalog an die NPD-Fraktion im Sächsischen
Landtag und den Landesvorstand Sachsen der NPD. Die Übermittlung
erfolgte abends per Telefax. Am Mittag des folgenden Tages schickte ich
den Fragenkatalog über meinen Rundmailverteiler, woraufhin er anschließend
auch in Netzwerkquellen wie „Altermedia / Stoertebeker-Netz“ oder
dem „Nationalen Forum Sachsen“ zu lesen war. Die Frage, ob oder wann
oder welche Antwort es geben würde, wurde vor allem in „Altermedia“
interessiert diskutiert.
Ich bekam eine Antwort bereits am Nachmittag des 1. Dezember per e-mail.
Weil sie aber von Anrede und Inhalt her wie ein privater Brief (per
e-mail) gestaltet war, fragte ich erst einmal nach, ob ich sie öffentlich
machen dürfe oder privat behandeln solle. Der Absender der Antwort bzw.
Adressat meiner Frage – Holger Apfel – war das Wochenende unterwegs
und fand erst am Montag Zeit zu einer Antwort. Er schrieb, daß im
Prinzip nichts gegen eine Veröffentlichung spräche, aber ihm sei es
lieber, wenn ich den Inhalt punktuell da, wo ich die Informationen für
wichtig hielte, mit meinen eigenen Worten wiedergeben würde. Einmal,
weil es eben der Form nach ein privater Brief (per e-mail) war, und zum
anderen deshalb, weil er jetzt die Antwort auch nicht als Einladung an
Gott und die Welt ansehen möchte, ihm Briefe oder Fragenkataloge zu
schicken. (Was ich vollauf verstehen kann – ich komme mit meiner
Korrespondenz auch kaum nach, und ich muß mich nicht mit so trockenen
und zeitaufwendigen Themen wie einem Landeshaushalt bzw. der
parlamentarischen Haushaltsdebatte beschäftigen.)
Also ist es in Ordnung, wenn Holger mich da gewissermaßen in die
Pflicht nimmt.
Ich gehe deshalb nicht auf alle Punkte ein, sondern nur auf die, die mir
in der damaligen öffentlichen Darstellung durch Fraktion oder
Landespartei ungeklärt und klärungsbedürftig erschienen.
Da waren einmal die Frage 1 bis 6, die Durchsuchungsbeschluß und
Protokoll der Beschlagnahme betrafen. Matthias Paul ist nicht bereit,
diese amtlichen Unterlagen zur Veröffentlichung zur Verfügung zu
stellen. (Der Fraktion liegt nur eine Kopie des Beschlagnahmebeschlusses
vor, die Materialien betreffen, die aus Matthias Pauls Büro im
Landtagsgebäude mitgenommen worden sind. Diese Materialien sind auf den
ersten Blick unverfänglich und können nicht als Bestätigung des
Tatvorwurfs angesehen werden.)
Kommentar:
Daß Matthias Paul die Liste der in seinem Bürgerbüro und seiner
Wohnung beschlagnahmten Gegenstände nicht öffentlich machen will, ist
allerdings kein Indiz für seine Unschuld.
Ein weiterer Fragenkomplex (Fragen 7 bis 11) betraf das Buch des
Aussteigers Nick Greger und die dort aufgestellte Behauptung, Matthias
Paul habe als 19-jähriger eine (allerdings nicht strafbare) Beziehung
zu einer 14-jährigen unterhalten und Angst gehabt, sie geschwängert zu
haben.
Hierzu teilte Holger Apfel mit, daß er und die anderen Abgeordneten das
Buch vor der öffentlichen Berichterstattung in den letzten Tagen nicht
gekannt haben. Allerdings hat der Pressesprecher der Fraktion, Holger
Szymanski, vor einiger Zeit einmal davon gehört und Matthias Paul
darauf angesprochen. Matthias Paul hat Holger Szymanski gegenüber die
Schilderung des Aussteigers Greger heftig bestritten und bestreitet sie
noch heute. Es hat sich auch bis heute aus der regionalen Szene kein
Zeuge für die ca. zehn Jahre zurückliegenden Vorwürfe gemeldet.
Ebenso hatten die Angehörigen bzw. Mitarbeiter der Fraktion, die in den
letzten zwei Jahren wegen seiner Fraktionszugehörigkeit sehr engen
Kontakt mit Matthias Paul hatten, nie den Eindruck, er habe eine
Vorliebe für extrem junge, also gewissermaßen seinem jetzigen Alter
entsprechend unangemessen junge Mädchen.
Kommentar:
Inzwischen hat sich ja herausgestellt, daß dieses Buch des Aussteigers
Greger auch in parteifreien Netzwerkquellen wie „Altermedia“ oder
dem „Freien Widerstand“ diskutiert worden ist, ohne daß irgend
jemand über die angebliche Geschichte mit dem 14-jährigen Mädchen
„gestolpert“ ist. Obwohl ich selber häufig „Altermedia“ und den
„Freien Widerstand“ lese, habe ich dieses Thema auch irgendwie
„verschlafen“, weil ich die entsprechenden Diskussionen nicht
gelesen habe. Daß Holger Szymanski die Sache Matthias Paul gegenüber
angesprochen hat, ist auf jeden Fall schon einmal gut. Daß Matthias
Paul damals – vor etwa einem Jahr oder so – nicht gegen diesen
Bericht vorgegangen ist, wird verständlicher, wenn ihn offenbar so
wenig Angehörige des Kameradenkreises kannten. Anders als vorher von
mir gedacht, ist dies also nicht ein Indiz, das Matthias Paul sich
negativ zurechnen lassen muß.
Frage 12 zielte darauf, ob die Fraktion – wenn sie könnte- die
derzeitige liberale Handhabung, daß ein Mann von unter 21 Jahren
geschlechtliche Beziehungen zu einem Mädchen unter 16, aber über 14
Jahren haben darf, auf die schärfere Fassugn zurückführen wollen würde,
die vor 1994 galt. Diese Frage hat nicht die Fraktion, aber Holger Apfel
als Privatmann mit ja beantwortet.
Kommentar:
Diese Antwort ist für mich völlig zufriedenstellend, weil ich das
genauso sehe. Ich muß aber einräumen, daß ich als Mann von 50 Jahren
in der Hinsicht möglicherweise konservativer geprägt bin als viele jüngere
Zeitgenossen.
Fragen 13 und 14 betrafen den Umstand, daß Fraktion und Landespartei
Matthias Paul am Freitag, dem 24. November, zum Rücktritt von Amt und
Mandat aufgefordert haben, aber erst am Montag, dem 27. November, dieses
nicht unwichtige Detail – daß Matthias Paul nicht von sich aus zurückgetreten
ist – öffentlich gemacht haben.
Die Antwort stellt darauf ab, daß Matthias Paul aus formalen Gründen
am Freitag, dem 24. November, noch nicht zurücktreten konnte – er
hatte sich dazu zwar bereit erklärt, aber der eigentliche Rücktrittsakt
vom Mandat konnte erst am Montag, dem 27. November, stattfinden. Er hätte
also noch das ganze Wochenende Gelegenheit gehabt, seine Entscheidung
– auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation! -–zu
überdenken. Das war für die Fraktion verständlicherweise eine nicht
nur unangenehme, sondern geradezu gefährliche Situation. Denn wenn
Matthias Paul sich am Montag, dem 27. November, nicht zum Rücktritt vom
Mandat entschieden hätte, wäre eine sehr, sehr, unangenehme Lage
eingetreten.
Kommentar:
Unter diesen Umständen ist verständlich, daß die Fraktion sich zunächst
(am Freitag, dem 24. November) eher zurückhaltend geäußert hat, bis
am Montag, dem 27. November, „Nägel mit Köpfen“ gemacht waren.
Frage 15 zielte darauf, ob an irgendeine Kompensation für Matthias Paul
gedacht worden sei, falls er sich nach Abschluß eines gerichtlichen
Verfahrens als unschuldig erweisen sollte.
Hieran ist unter anderem deshalb nicht gedacht worden, weil schon das
Herunterladen von an sich nicht strafbaren Filmen pornographischen
Inhalts einen strafbaren Verstoß gegen das Urheberecht darstellen dürfte.
Kommentar:
Darüber hinaus wird es sowohl innerhalb als außerhalb der Fraktion
nicht mehr so furchtbar viele Menschen geben, die bereit wären, ihre
Hand für Matthias Pauls Unschuld im Sinne des Vorwurfs der
Staatsanwaltschaft ins Feuer zu legen. Weiter ausführen möchte ich das
nicht, weil eine endgültige Be- oder Verurteilung natürlich dem
Gericht obliegt und niemandem sonst von uns. Aber ich halte die Indizien
für hinreichend schwer belastend.
Frage 16 betrifft Absichten bezüglich einer Gesetzesänderung (Verschärfung
der Bestimmungen gegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie),
sollte die NPD auf Bundesebene einmal gesetzgeberische Kompetenz
erlangen. Generell stimmte Holger Apfel zu, daß eine Verschärfung wünschenswert
wäre, aber en Detail könne er der Neugestaltung des Strafgesetzbuches
in einem nationalen Volksstaat natürlich nicht vorgreifen.
Kommentar:
Auch das ist völlig nachvollziehbar. Es war eher eine Frage
theoretisch-perspektivischen Inhalts.
Zu Fragen 17 und 18 erfuhr ich, daß entgegen seiner früheren Ankündigung
Matthias Paul auf Anraten seiens Anwalts keine weitere Erkärung mehr
abgeben werde, um sich nicht möglicherweise zusätzlich zu belasten.
Kommentar:
Dies braucht meiner Meinung nach nicht kommentiert zu werden. Soweit das
vorwerfbar ist, ist es natürlich ein Vorwurf, der nur Matthias Paul
persönlich trifft und nicht Fraktion oder Landesvorstand. – Sollten
sich die Vorwürfe gegen Matthias Paul, Kinderpornographie besessen oder
gar verbreitet zu haben, erhärten, wird der Landesverband ein Ausschlußverfahren
gegen ihn beantragen.
In eine Abschlußbemerkung warf ich die Frage auf, wie es denn sein könne,
daß Matthias Paul – wenn er im Sinne des eigentlichen Vorwurfs
unschuldig wäre und nur Verstöße gegen das Urheberecht begangen habe
– von Amt und Mandat zurücktreten mußte, während der Abgeordnete
Menzel auf die Landesliste gewählt worden ist, obwohl es gegen ihn eine
Vorstrafe wegen Betruges gab. Hierzu erfuhr ich, daß die Vorstrafe des
Abgeordneten Menzel wegen Betruges der Fraktion erst etliche Zeit nach
dem Wahltermin durch Medienveröffentlichungen bekanntgeworden ist;
Menzel hat diese bei seiner Aufstellung als Kandidat verschwiegen. Ob er
der Partei vor seiner Aufstellung ein polizeiliches Führungszeugnis
vorlegen mußte, weiß ich nicht. Aber auch das wäre kein Garantie,
vorherige Bestrafungen eines Kandidaten immer zu erkennen. Denn es gibt
im Zentralregistergesetz Löschungsfristen; sogar ich dürfte inzwischen
wieder ein formal „sauberes“, sprich eintragungsfreies Führungszeugnis
haben....
Alles in allem haben die Antworten die kleineren Unstimmigkeiten oder möglichen
Widersprüche, die ich in den Erklärungen der ersten Tage nach
Bekanntwerden der Angelegenheit gesehen habe, völlig ausgeräumt.
Zusammenfassend kann daher gesagt werden:
Anders als in vielen früheren Fällen war in dieser politisch besonders
unangenehmen Situation das Krisenmanagement der betroffenen
Parteiorganisationen (Fraktion und Landesvorstand) aus der Sicht eines
Außenstehenden kompetent und erfolgreich. Auch die Informationspolitik
ist aus rückwirkender Sicht wegen der zeitweiligen Ungewißheit, ob
Matthias Paul das Mandat niederlegen oder aus eigenem wirtschaftilchen
Interesse die Fraktion weiterhin mit seine Anwesenheit im
Landesparlament belasten werde, nicht zu beanstanden. In beiden Punkten
ist die meiner Meinung nach so notwendige Vergrößerung der Transparenz
des Handelns der betroffenen Parteiorganisationen deutlich feststellbar.
Das halte ich für eine positive Entwicklung.
Hamburg, den 5. Dezember 2006
Christian Worch
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