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Faust siegt gegen Polizei
Hamburg
Nachricht von:
Christian Worch
Hamburg, den 1. Februar
2007
Der Veranstalter Matthias Faust hat sich vor dem Verwaltungsgericht
Hamburg durchgesetzt. Erwartungsgemäß setzte das Gericht die
Verbotsverfügung gegen die Veranstaltung am 10. Februar in
Hamburg-Bergedorf außer Vollzug. Die teilweise an den Haaren
herbeigezogenen Befürchtungen der Polizei, es könne zu Volksverhetzung
und dergleichen kommen, erfüllten nicht die materiell-rechtlichen
Voraussetzungen für ein vollziehbares Versammlungsverbot.
Natürlich steht es der Behörde frei, gegen diesen Beschluß Beschwerde
zum Oberverwaltungsgericht einzulegen. Ein von der Entscheidung der
ersten Instanz abweichender Beschluß des Obergerichts ist nicht zu
erwarten. Es ist also weiterhin davon auszugehen, daß die Kundgebung am
10. Februar in Hamburg-Bergedorf stattfinden wird.
Mit besten Grüßen
Christian Worch
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