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Faust siegt gegen Polizei Hamburg

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 1. Februar 2007

Der Veranstalter Matthias Faust hat sich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg durchgesetzt. Erwartungsgemäß setzte das Gericht die Verbotsverfügung gegen die Veranstaltung am 10. Februar in Hamburg-Bergedorf außer Vollzug. Die teilweise an den Haaren herbeigezogenen Befürchtungen der Polizei, es könne zu Volksverhetzung und dergleichen kommen, erfüllten nicht die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein vollziehbares Versammlungsverbot.

Natürlich steht es der Behörde frei, gegen diesen Beschluß Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einzulegen. Ein von der Entscheidung der ersten Instanz abweichender Beschluß des Obergerichts ist nicht zu erwarten. Es ist also weiterhin davon auszugehen, daß die Kundgebung am 10. Februar in Hamburg-Bergedorf stattfinden wird.

Mit besten Grüßen
Christian Worch


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