- zurück zur Auswahl -

LÜNEBURG VERLIERT

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 5. Juli 2007


LÜNEBURG VERLIERT

Erwartungsgemäß hat die Stadt Lüneburg den Rechtsstreit um das am 3.
Juli erlassene Versammlungsverbot in erster Instanz verloren. Das
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht war kurz und schmerzlos, zumindest
für mich; die Stadt Lüneburg wird es wohl eher geschmerzt haben, in
nicht mehr als zwei Tagen eine gründliche Abfuhr für ihre
Verbotsverfügung bekommen zu haben. Theoretisch kann die Stadt noch
Beschwere zum Oberverwaltungsgericht einlegen. Praktisch ist es nahezu
ausgeschlossen, daß sie damit Erfolg hat.

Es bleibt also dabei:
14.oo Uhr. Lüneburg, vor dem Bahnhof,
Keine Demonstrationsverbote – Meinungsfreiheit erkämpfen.

Das Gericht hat die Auflage erlassen, daß keine Uniformen, Uniformteile
oder gleichartige Kleidungsstücke, auch keine Springerstiefel, zum
Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung getragen werden dürfen
und daß keine Musikinstrumente wie Trommeln, Pauken oder vergleichbare
Schlaginstrumente mitgeführt werden dürfen. Außerdem dürfen
Transparente, Trageschilder, Spruchbänder, Fahnen und dergleichen keine
„irgendwie geartete Verbundenheit mit der NS-Vergangenheit Deutschlands
einschließlich Personen aus jener Zeit oder antijüdischer oder
ausländerfeidlicher Art und fener keine Verherrlichung von Straftaten
zum Inhalt haben“. Eventuelle weitere Auflagen, die insbesondere vor
Versammlungsbeginn zu berücksichtigen sind, werden gegebenenfalls noch
mitgeteilt.

Mit besten Grüßen
Christian Worch


 Zur Startseite