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AUFLAGEN für Demonstration am 12. April in Stolberg

Nachricht von:
Christian Worch
 

Hamburg der 11. April 2008.


AUFLAGEN für Demonstration am 12. April in Stolberg:

Es gelten im Wesentlichen die für Demonstrationen üblichen Auflagen.
Schon vom Gesetz her dürfen keine Waffen oder waffenähnlichen
Gegenstände einschließlich sogenannter Schutzwaffen (z.B. Helme)
mitgeführt werden, ebenso keine Gegenstände, die zur Vermummung geeignet
und bestimmt sind. Es dürfen keine Uniformen oder uniformähnliche
Kleidungsstücke getragen werden. Das gilt auch für Bomberjacken und/oder
Springerstiefel oder militärische bzw. militärähnliche Kopfbedeckungen.

Die Anzahl der Fahnen ist auf eine Fahne pro 20 Teilnehmer beschränkt;
die Beschränkung gilt nicht für Europafahne, Bundesfahne und die Fahnen
der Bundesländer. Ich würde mich freuen, wenn schwerpunktmäßig schwarze
Fahnen mitgeführt werden. Gegen das Mitführen von Partei- oder
Organisationsfahnen habe ich ausdrücklich keine Einwände, obwohl ich
persönlich es bei dieser Gelegenheit als nur bedingt angemessen ansehen
würde.

Eine Beschränkung der Länge von Transparenten gibt es nicht. Wegen der
Straßenbreite in Stolberg denke ich aber, daß Transparente von mehr als
vier Metern Länge wenig geeignet sein dürften.

Das Mitführen von Kränzen, Gebinden, Blumensträußen oder einzelnen
Blumen ist angemeldet und zugelassen und veranstalterseitig erwünscht,
da der Demonstrationszug bis zum Tatort Birkengangstraße Höhe Hausnummer
5 führen wird. Das Mitführen von Kerzen und sogenannten Grab- oder
Windlichtern ist gleichfalls angemeldet und zwar nicht ausdrücklich
zugelassen, aber auch nicht untersagt. Ich weise darauf hin, daß ich
Fackeln NICHT angemeldet habe, weil deren Verwendung bei Tageslicht
nicht sinnvoll erscheint.

Natürlich ist der Alkoholkonsum währen der Veranstaltung von der Behörde
untersagt, und alkoholisierte Teilnehmer sind auszuschließen.

Mit besten Grüßen
Christian Worch


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