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Nachgehakt

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 13. Juni 2008

NACHGEHAKT

Am 12. April war Demonstration in Stolberg. Wegen einiger kleiner bis
mittelgroßer Ärgernisse mit der Behörde schrieb ich dem Polizeipräsidium
Aachen wenige Tage danach und verlangte schriftliche Erklärungen nach
dem Verwaltungsverfahrensgesetz; beispielsweise, warum die behördliche
„Zulässigkeitsprüfung“ der Ordner gut zwei Stunden gedauert hat oder
warum es hinsichtlich der Transparentlängen offenbar zwei verschiedene
Auflagenbescheide gab. .Vergleiche hierzu
http://de.altermedia.info/date/2008/04/page/4
(19. Beitrag auf der Seite) oder http://www.1mai.net/ (Rubrik „Neues“,
7. Eintrag auf der Seite.)

Als erst einmal keine Reaktion kam, war natürlich eine schriftliche
Erinnerung fällig.

Auch dann kam erst einmal nichts. Erst als ich schon überlegte, eine
zweite Erinnerung in harscheren Worten und mit Androhung gerichtlicher
Schritte zu schicken, ging elektronische Post ein – aus
Sparsamkeitsgründen bisher eben nur per e-mail. Am 11. Juni erteilte
Gunter Nürnberger, Leiter der Rechtsabteilung des Polizeipräsidiums
Aachen, zumindest eine Teil-Antwort.

Nein, es sei nicht richtig, daß es zwei verschiedene Auflagenbescheide
gegeben habe, erfuhr ich. Es habe lediglich einen Bürofehler gegeben.
Die Vollzugspolizei habe per e-Post eine Kopie des Bescheides erbeten.
Irrtümlich habe er nicht die endgültige Fassung, sondern den Entwurf
übermittelt, in dem beispielsweise die Transparentlänge ausrücklich
beschränkt war und es noch andere kleine Einschränkungen gab, die in der
(amtlich gültigen) Endfassung nicht vorhanden waren. Er bitte, das
Büroversehen zu entschuldigen.

Ja, so kanns gehen, wenn man vorzugsweise elektronisch arbeitet und
nicht auf das gute alte Papier vertraut. Da passiert es schneller mal,
daß man die falsche Datei erwischt. Habe ich Verständnis für. Daß die
Aufklärung dieses kleinen Mißgeschicks allerdings fast zwei Monate
benötigt, ist mir weniger verständlich.

Andere Aufklärungen werden noch länger benötigen. Hierzu Herr Nürnberger:

(Zitat Beginn)
Zu den übrigen Punkten werde ich selbstverständlich noch ausführlich
Stellung beziehen und die getroffenen Maßnahmen auch entsprechend
begründen. Allerdings liegen mir noch nicht alle aus meiner Sicht
notwendigen Informationen vor, um Ihnen eine nachvollziehbare und in
rechtlich Hinsicht überprüfbare Begründung abgeben zu können, auf die
Sie Anspruch erheben. Ich beabsichtige aber, Ihnen meine abschließende
Stellungnahme bis Mitte Juli 2008 zukommen zu lassen.
(Zitat Ende)

Auch das ist ein wenig seltsam – arbeiten Behörden so schleppend? Oder
mag es daran liegen, daß die Fragen unangenehm sind? Oder streitet man
im Polizeipräsidium Aachen noch darüber, ob man offen zugibt: „Wir haben
ein paar kleine Fehler gemacht, sorry, tut uns leid, soll möglichst
nicht wieder vorkommen“, oder ob man lieber gerichtlich feststellen
läßt, daß man ein paar kleine Fehler gemacht hat?

Wie auch immer, ich werde die Sache im Auge behalten. Denn die nächste
Demonstration in Stolberg kommt bestimmt. Vielleicht, weil der Täter
eine skandalös niedrige Strafe bekommt, wie das bei unseren
südländischen Kulturbereicherern ja oftmals der Fall ist. Oder aber
spätestens, wenn der Jahrestag des Mordes an dem Kameraden Kevin
gekommen ist.

Also immer schön nachhaken. Rechte müssen verteidigt werden. Das gilt
offenbar ganz besonderse für UNSERE Rechte!

Christian Worch
Hamburg, den 13. Juni 2008

 

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