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Demo Passau 3. Januar 2009

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 23. Dezember 2008


Die Stadt Passau hat am 30. Dezember die Veranstaltung unter Anordnung
des Sofortvollzuges verboten. Ich habe dagegen Klage und Antrag auf
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Eilantrag) an das
Verwaltungsgericht Regensburg gerichtet. Das VG Regensburg hat
angekündigt, am Freitag, dem 2. Januar, etwa um die Mittagszeit oder
frühe Nachtmittagszeit, zu entscheiden.

Die Werbung für eine - derzeit! - sofort vollziehbar verbotene
Versammlung ist nach den Bestimmungen des bayerischen
Versammlungsgesetzes untersagt.

Ich gehe davon aus, daß ich das verfahren gewinnen werde, und dann wird
die demonstration stattfinden wie vorher angekündigt:
Sonnabend, 3. Januar 2009, 13.oo Uhr, Polizeiinspektion Passau,
Nibelungenstraße.


Christian Worch


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