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Stadt Passau will’s wissen.....

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, 29. Dezember 2008

Stadt Passau will’s wissen.....

Heute mittag kurz vor 13.oo Uhr schickte die Stadt Passau mir vorab per
Telefax ein Schreiben, in dem sie mir ankündigte, die von mir für den 3.
Januar angemeldete Demonstration in Passau verbieten zu wollen. Nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz wolle man mir Gelegenheit zur Stellungnahme
geben. Auf diese Aufforderung habe ich ablehnend reagiert und die Stadt
aufgefordert, ihre Verbotsverfügung nun unmittelbar zu übermitteln.
Selbstverständlich wird diese angefochten werden. Sollte die derzeitige
Hysterie sogar den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof infiziert haben
(was zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht unmöglich ist),
wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwirkt. Wegen der
noch anstehenden Feiertage (Sylvester werden die Gerichte vermutlich
nicht arbeiten, und Neujahr ist ohnehin gesetzlicher Feiertag) kann es
natürlich sein, daß eine endgültige Entscheidung erst am Vormittag des
3. Januar fällt. Ich sehe dem höchst gelassen entgegen.

Das heute mittag an die Stadt Passau abgeschickte Schreiben füge ich als
Dokument hinzu.

(Zitat Beginn)
Ihrem Beispiel folgend: ohne Anrede!

Die von Ihnen genannten Gründe für ein beabsichtiges Versammlungsverbot
sind nicht tragfähig. Ich werde diesen jedoch nicht im behördlichen
Verfahren entgegentreten, weil ich Ihre behördliche Neutralität
bezweifeln muß. Sie haben gegenüber den Medien bekundet, das Attentat
auf Herrn Mannichl sei schlimmer als alles, was die RAF jemals getan
habe. Damit haben Sie den Boden gesetzlich vorgeschriebener Neutralität
eindeutig verlassen. Ihre bürgerliche Unhöflichkeit, ein Schreiben an
eine Privatperson ohne Anrede und Grußfloskel zu unterzeichnen, dient
hierfür als zusätzlicher Beleg.

Sie sind daher aufgefordert, die angekündigte Verfügung nunmehr
verzögerungsfrei zu erlassen, um nicht gegen meine Rechte aus Artikel 19
Abs. 4 Grundgesetz zu verstoßen. Ich verweise darauf, daß ich Ihre
Verfügung gerichtlich überprüfen lassen werde und hierbei von der
Rechtswegegarantie aus der genannten grundgesetzlichen Bestimmung auch
im Eilverfahren bis hin nötigenfalls zum Höchstgericht Gebrauch zu
machen wünsche.

Ihrem Beispiel folgend: Ohne Grußfloskel
(Zitat Ende)

Mit besten Grüßen

Christian Worch
Hamburg, 29. Dezember 2008


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