- zurück zur Auswahl -

Passau: auch zweite Runde gewonnen

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 2. Januar 2009

Passau: auch zweite Runde gewonnen

Heute abend wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde
der Stadt Passau zurück. In kurzen, trockenen Worten belehrte er die
Beschwerdeführerin, daß auch nach Inkrafttreten des (neuen) Bayerischen
Versammlungsgesetzes die Grundrechte, wie sie in de Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben sind, bei jeder
versammlungsrechtlichen Entscheidung wie bisher zu beachten sind.

Es steht also der morgigen Demonstration kein rechtliches Hindernis mehr
im Wege.

Mit besten Grüßen
Christian Worch
Hamburg, 2. Januar 2009


Zur Startseite