- zurück zur Auswahl -

Dortmund: Karlsruhe angerufen

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 4. September 2009

Dortmund: Karlsruhe angerufen

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

nicht sonderlich überraschend kam gestern am Nachmittag eine
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das die Beschwerde
gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückwies.
Nicht überraschend ist das deshalb, weil schon ein Blick in die
Statistik der letzten ca. achteinhalb Jahre uns zeigt: in nicht weniger
als DREIZEHN Fällen wurden versammlungsrechtliche Eilentscheidungen des
OVG Münster vom Bundesverfassungsgericht per Einstweilige Anordnung
aufgehoben. (Im Gegenzug blieben meiner Erinnerung nach gerade drei oder
vier oder so bestandskräftig.)

Es ist daher Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des
Sofortvollzuges, verbunden mit Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen
Anrodnung, erhoben worden. Die Einreichung erfolgte am heutigen Morgen.
Wann mit dem Beschluß des Verfassungsgerichts zu rechnen ist, läßt sich
noch nicht sagen. Wir hoffen, noch im Laufe des heutigen Nachmittags
oder Abends. Aber es hat auch schon Fälle gegeben, wo solche Beschlüsse
erst am Vormittag des Veranstaltungstages ergingen.

Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Einstweilige Anordnung sind
nachfolgend dokumentiert.

Mit besten Grüßen
Christian Worch

Anlage:

den 3.September 2009



Christian Worch Bleicherstraße 15 19370 Parchim
An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe



vorab per Telefax: 0721 - 9101 382


Da ich zur Zeit über keinen eigenen
Fax-Anschluß verfüge, bitte ich höflich,
den Beschluß über den Eilantrag vorab
per Telefax zu übermitteln an die
Fax-Nummer meiner Rechtsanwältin,
Frau Gisa Pahl,

Fax-Antwortnummer:
040 - 761 124 14

(Frau Pahl hat insofern Empfangsvollmacht
mit Wirkung für und gegen mich.)
Eilangelegenheit


Hiermit erhebe ich

Verfassungsbeschwerde

mit dem Begehren, unter Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts
Gelsenkirchen vom 12. August 2009, 14 L 746 / 09, und des
Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3.
September 2009, 5 B 1231 / 09, festzustellen, daß die Anordnung des
Sofortvollzuges aus der Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Dortmund
vom 14. Juli 2009, AZ Dez 12-168 / 08, mich in meinen Rechten aus
Artikel 8 Grundgesetz verletzt.

Weiterhin stelle ich

Antrag auf Erlaß einer
Einstweiligen Anordnung
gem. § 32 BverfGG,

mit der - unter Aufhebung der oben genannten Beschlüsse des VG
Gelsenkirchen vom 12. AUgust 2009 und des OVG des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2009 - die Anordnung des
Sofortvollzuges der oben genannten Verbotsverfügung des
Polizeipräsidiums Dortmund vmo 14. Juli 2009 aufgehoben wird.

Die Verbotsverfügung vom 14. Juli 2009 sowie der Beschluß des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. August 2009 sind Ihnen
vorsorglich vorab per Express-Brief vom 1. September 2009 übermittelt
worden.

Den Beschluß des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen füge ich als

Anlage

bei.

Zur Begründung nehme ich zunächst einmal vollinhaltlich Bezug auf die
hiesigen Schriftsätze im Verfahren vor den Fachgerichten beider
Instanzen, namentlich auf die Anlagen 2, 6, 8, 1013 und 14.

Zu dem Beschluß des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen trage ich vor:

Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen physikalischen Ereignissen
und nicht-physikalischen Ereignissen.

Als physikalische Ereignisse in diesem Sinne werden definiert alle
Geschehnisse, die unter körperlichem Einsatz stattfinden und
rechtswidrig sind, also beispielsweise Körperverletzung, schwere
Körperverletzung, Landfriedensbruch, schwerer Landfriedensbruch,
Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung o.ä.

Als nicht-physikalische Ereignisse in diesem Sinen definiert alle
Geschehnisse, die bloße Äußerungen von Meinungen, Einschätzungen,
Absichten o.ä. sind, die in schriftlicher oder mündlicher Form (bzw. via
Internet, per Drucksachen Tonträgern o.ä.) verbreitet werden.

Die Verbotsverfügung vom 14. Juli 2009 stützt sich zunächst einmal auf
physikalische Ereignisse bei vier Gelegenheiten, nämlich am 1. Mai 2007
in Dortmund, am 1. Mai 2008 in Hamburg, am 6. September 2008 in Dortmund
und am 1. Mai 2009 in Dortmund.

Zu diesen Ereignissen sind bereits in der Klagschrift bzw.
Antragsschrift vom 17. Juli 2009 verschiedene Anträge auf
verfahrenslenkende Weisungen sowie Beweisanträge, verbunden mit dem
Begehren auf Durchführung der mündlichen Verhandlung auch im
summarischen Verfahren, gestellt worden. Die Anträge zielten darauf,
nachzuweisen, daß die Ereignisse bei den genannten vier Gelegenheiten
nicht so stattgefunden haben, wie sie in der Verbotsverfügung unter
Berufung auf verschiedene behördliche Quellen behauptet worden sind.
Teilweise sind sie auch verfälscht wiedergegeben. So wird auf Seite 8
der Verbotsverfügung aus dem Verfassungsschutzbericht (Vorabfassung) für
das Jahr 2008 auf Seite 62 festgestellt: "Erkennbar war dies vor allem
bei den bereits erwähnten Demonstrationen am 1. Mai 2009 in Hamburg und
am 6. September 2008 in Dortmund, bei denen jeweils nur ein massives
Polizeiaufgebot schwere Zusammenstöße zwischen gewaltbereiten Rechts-
und Linksextremisten verhinderte." Da diese, wie der Bericht des
Bundesamtes für Verfassungsschutz darlegt, verhindert worden sind, haben
sie nicht stattgefunden; hätten sie stattgefunden, wären sie nicht
verhindert worden. Das ist aus sich selbst heraus evident.

Soweit die Verbotsverfügung auf Seite 10 die Behauptung aufstellt, eine
größere, teilweise vermummte Gruppe habe die polizeiilche Absperrkette
mittels körperlicher Gewalt und durch den Einsatz von Steinen und
Flaschen als Wurfgeschossen zu durchbrechen versucht, was nur mittels
Schlagstockeinsatzes unterbunden werden konnte, so ist diese Äußerung zu
ungenau, um ein Umstand im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG sein zu können.
Der Begriff "größer" als Merkmal der Quantifizierung hätte auf jeden
Fall zumindest mit einer cirka-Angabe belegt werden müssen, um die Größe
dieser Gruppe in Relation zur Gesamtzahl der anwesenden (präsumptiven)
Demonstranten rechts stellten zu können. Weiter oben auf Seite 10 der
Verbotsverfügung teilt die Polizei Dortmund nämlich relativ genaue
Zahlen mit: Es hätten um 12.26 Uhr ca. 130 (hundertdreißig) Personen die
Absperrung der Bundespolizei ignoriert; dann hätten sich ca. 700
(siebenhundert) Personen über die Rheinische Straße bewegt. Festzuhalten
ist, daß das "Ignorieren" der bundespolizeilichen Asperrung offenbar
noch keine gewalttätige oder sonstwie strafbare Handlung war, denn sonst
hätte die Verbotsverfügung dies ausdrücklich erwähnt. Gewalttätige
Handlungen sollen später durch eine "größere" Gruppe stattgefunden
haben. Es widerspricht jedoch der Lebenserfahrung, wenn man sich den
Ablauf soweit vergewärtigt, daß diese Gruppe mehr als 130
(hundertdreißig) Personen umfaßt hat; eher wäre von weniger als 130
Personen auszugehen. Denn anfangs haben 130 Personen die
bundespolizeiliche Absperrung ignoriert; diesen sind dann offenbar 570
weitere Personen gefolgt, ohne die bundespolizeiliche Absperrung zu
ignorieren. Dies ergibt sich aus verständiger Textwürdigung. Also hatten
wir es bei einer Gruppe von insgesamt 700 Personen mit einer Minderheit
von 130 Personen zu tun, die ein zwar nicht gewalttätiges, aber
zumindest eine Absperrung ignorierendes Verhalten an den Tag gelegt hat.
Daraufhin existierte entweder die Absperrung nicht mehr (vielleicht
wurde sie als nutzlos beendet), oder aber die anderen Personen haben
diese in irgendeiner Form umgangen (durch Nebenstraßen oder wie auch
immer), sie jedenfalls aber nicht ignoriert. Es widerspricht der
Lebenserfahrung, daß dann von der gesamten Gruppe später mehr als
maximal 130 Personen gewalttätig geworden sind. Denn jene 570 Personen,
die den ersten 130 Personen gefolgt sind, ignorierten ja noch nicht
einmal eine Absperrung; also gibt es kein Indiz dafür, daß sie
gewalttätig oder gewaltbereit waren. Man wird stattdessen davon ausgehen
müssen, daß die "große Gruppe", die dann später Steine und Flaschen als
Wurfgeschosse einsetzten und teilweise vermummt eine Absperrkette
mittels körperlicher Gewalt zu durchbrechen versuchten, eher kleiner als
130 Personen gewesen sein dürfte. Denn während das bloße Ignorieren
einer bundespolizeilichen Absperrung gewaltfreier bürgerlicher
Ungehorsam ist, handelt es sich beim Werfen von Gegenständen in jedem
Fall um eine strafbare Handlung. Selbst wenn ein Rechtfertigungsgrund in
Gestalt einer rechtswidrigen Maßnahme der Staatsgewalt vorhanden wäre,
würde diese nur einfachen, nicht jedoch besonders schweren
Landfriedensbruch rechtfertigen. Das Werfen von Steinen ist eine
Handlung, die andere in die Gefahr des Todes oder einer schweren
Gesundheitsbeschädigung bringt; daß Steinwürfe tödlich sein können, weiß
man, weil dies in manchen islamischen Ländern eine Hinrichtungsform ist,
die auch aus der biblischen Geschichte als Hinrichtungsform bekannt ist.
Damit spricht vieles dafür, daß die "größere" Gruppe eher weniger als
jene 130 Personen umfaßt hat, die zumindest zum bürgerlichen Ungehorsam
bereit waren, ansonsten aber keine Gewalttätigkeit oder
Gewaltbereitschaft durch das bloße Ignorieren einer bundespolizeilichen
Absperrung gezeigt hat.

Das "größere Gruppe" muß dann aber in Relation zur Gesamtzahl der
Personen, nämlich 700, gesehen werden. Ersichtlich waren zumindest 570 -
wenn nicht mehr als 570! - von diesen insgesamt 700 Personen nicht
gewalttätig oder gewaltbereit und damit die überwältigende Mehrheit.

Besondes zu erwähnen ist auch, daß der damalige Leiter der Versammlung,
Herr Deptolla, gegen die Aufhaltung dieser insgesamt 700
Fortsetzungsfeststellungsklage zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
erhoben hat, um die Rechtswidrigkeit der Aufhaltung der 700 Personen,
die sich zu Fuß zu der von ihm angemeldeten Demonstratino begeben
wollten, feststellen zu lassen. Die Klageinlegung erfolgte sehr
kurzfristig nach dem Ereignis, das am 1. Mai 2007 war. Nach zwei Jahren
und ca. drei Monaten hat aber das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch
immer nicht über diese Klage entschieden. Die Rechtfertigungsmöglichkeit
des Herrn Deptolla wird damit in schwerwiegender Weise eingeschränkt.

Unter solchen Umständen ist es rechtsstaatlich gesehen bedenklich, einen
solchen Vorwurf zum - mindestens teilweisen- Gegenstand einer
Verbotsverfügung bzw. deren Bestätigugn durch die Fachgerichte zu machen.

Ebenso ist unverständlich, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der
Meinung war, einer von Amts wegen - in diesem Fall auch im summarischen
Verfahren - durchzuführenden Ermittlung, was denn nun am 1. Mai 2008 in
Hamburg geschehen sei, bedürfte es nicht, weil die Polizei Dortmund
diese Vorfälle im Rahme seiner Bewergung der eingetretenen Vernäderungen
rechtsextremistischen Demonstratinosverhaltens herangezogen habe. Es
wird sich stattdessen auf Erkenntnisse bzw. angebliche Erkenntnisse von
Polizei und Verfassungsschutz zurückgezogen, die "keine vernünftigen
Zweifel" daran ließn, daß es am 1. Mai 2008 in Hamburg sowie ein Jahr
säte rin Dortmund durch Teilnehmer der rechtsgerichteten Demonstration
bzw. Angehörige der rechten Szene zu "massiven Übergriffen auf
Polizeibeamte und politische Gegner gekommen" sei.

Dies steht aber im Widerspruch zu der Vorabfassung des
Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2008, in dem ausdrücklich erwähnt
wird, daß Zusammenstöße zwischen (angeblich oder tatsächlich)
gewaltbereiten Rechts- und LInksxtremisten von der Polizei verhindert
worden seien. Also ein Widerspruch in sich. Ebenso erwähnt der genante
Verfassungsschutzbericht bzw. dessen Vorabfassung nichts von Übergriffen
rechter Demonstranten auf Polizeibeamten bei dieser Gelegenheit. Daher
muß davon ausgegangen werden, daß diese nicht stattgefunden haben, denn
sonst wären sie wohl zweifellos erwähnt worden, wenn schon
nicht-stattgefundene Übergriffe bzw. Zusammenstöße ausdrücklich mit dem
Grund ihres nicht-stattgefunden-habens erwähnt werden.

Ebenso ist unverständlich, warum das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen -
wenn es schon die Durchführung einer mündlcihen Verhandlung und das
Nachgehen anderer Beweisanträge im summarischen Verfahren für
verzichtbar gehalten hat - nicht einmal bereit war, die auf Seite 8 der
Klag- bzw. Antragsschrift vom 17. Juli beantragte verfahrenslenkende
Weisung zu erlassen, nämlich, dem Gegner - der Polizei Dortmund -
aufzugeben, dier möge dem Gericht mitteilen und dokumentieren, gegen
wieviele Teilnehemr der Demonstration vom 6. September 2008 in Dortmund
denn überhaupt Strafverfahren eingeleitet worden seien und welchen Stand
diese hätten, insbesondere, ob es in diesem Zusammenhang zur
Verurteilung von Personen gekommen sei.

Eine solche verfahrenslenkende Weisung zu erlassen ist auch unter
Berücksichtigung der Umstände des summarischen Verfahrens möglich;
insbesondere dann, wenn der Antrag am 17. Juli gestellt wird, die
Entscheidung des Fachgerichts der ersten Instanz aber erst am 12. August
erfolgt, mithin rund vier Wochen nach Stellung des Antrages.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat es nicht wissen wollen. Denn im
Falle die verfahrenslenkende Weisung erlassen worden wäre und die
Behörde dieser nachgekommen wäre und mitgeteilt und ggfs. dokumentiert
hätte, hätte sich ergeben, daß keine Strafverfahren wegen Ereignissen an
diesem Tag gegen Teilnehmer der rechten Demonstration eingeleitet worden
sind.

Bezüglich der Ereignisse vom 1. Mai 2009 in Dortmund haben meine
Rechtsanwältin und ich dem Verwaltungsgericht und später dem
Oberverwaltungsgericht insgesamt elf Einstellungsbescheide gegen
Personen übermittelt, die von der Einkesselung von insgesamt 404
Personen betroffen waren. Weiterhin haben wir eine - zur Zeit allerdings
nur per Telefax vorliegende - Mitteilung des Herrn MIchael Brück,
Emscherstraße 2, 44149 Dortmund, übermittelt, der der Leiter des
sogenannten Ermittlungsausschusses ist, einer privaten Einrichtung von
Demonstranten, die insbesondere juristisch verifizierbare Ergebnisse von
Demonstrationen sammelt und auswertet. Herr Brück hat bekundet, daß ihm
von mehr als 100 der damals eingekesselten 404 Personen per e-mail
mitgeteilt worden sei, daß diese inzwischen Einstellungsbescheide
hätten. Wegen der privaten Natur des sogenannten Ermittlungsausschusses
- dessen Ressourcen sich natürlich nicht mit den Ressourcen und
Arbeitsmöglichkeiten einer Behörde auch nur annähernd vergleichen lassen
- lagen davon als Kopie bzw. Faksimile bisher nur elf vor. Indes ist die
Aussage von Herrn Brück glaubwürdig, daß ihm bisher erst ca. zehn
Personen, die von der Einkesselung der 404 Personen betroffen waren,
MItteilung gemacht haben, daß gegen sie Anklage erhoben worden sei.
Hochgerechnet ergibt sich daraus, daß von den 404 wegen angeblicher
gewalttätiger Ausschreitungen anläßlich einer unangemeldeten
Demonstration am 1. Mai 2009 in Dortmund eingekesselten Personen
offenbar nur gegen eine Minderheit von ca. 10 Prozent Anklagen erhoben
worden sind.

Mit einem die Beschwerdeschrift ergänzenden Schreiben, das hier zur Zeit
leider nicht dokumentiert ist, hat meine Anwältin an das OVG des Landes
Nordrhein-Westfalen den Antrag gestellt, dieses möge im Wege der
Amtshilfe die Staatsanwaltschaft Dortmund um Auskunft bitten, wie viele
der gegen insgesamt 404 am 1. Mai eingekesselte Personen eingeleiteten
Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt seien. Auch unter den
Bedingungen des summarischen Verfahrens hätte das OVG eine solche
Auskunft problemlos einholen können. Man hat dies jedoch unterlassen, um
sich auf pauschalisierte Behauptungen der Polizei Dortmund zurückziehen
bzw. berufen zu können.

Hieraus ergibt sich, daß für alle vier Gelegenheiten, wo physikalische
Vorfälle geltend gemacht wurden, keine Umstände im Sinne von § 15 Abs. 1
VersG von der Polizei Dortmund vorgetragen worden sind, ebensowenig von
den Fachgerichten beider Instanzen, sondern daß im Gegenteil die
Fachgerichte beider Instanzen alle kläger- bzw. antragstellerseitigen
Bemühungen, nachzuweisen, daß solche Umstände nicht bzw. nur in
zahlenmäßig unbedeutender Form vorliegen, ignoriert haben.

Dies ist insofern als Verletzung rechtlichen Gehörs zu rügen und stellt
zudem einen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht der genannten
beiden Fachgerichte dar.

Zu den nicht-physikalischen Ereignissen:

Auf Seite 8 der Verbotsverfügung wird eine Stellungnahme des "Freien
Widerstands Süddeutschland" zitiert, die unter
http://www.infoportal24.org/kommentar.php?id=60 zu finden ist.

das auf Seite 8 der Verbotsverfügung wiedergegebene Zitat ist verkürzt
und damit verzerrend bzw. verfälschend.

Im Original lautet es wie folgt:

(Zitat Beginn)

16.12.2005: "Gewalt und Block" - Wir beziehen Stellung!

In den letzten Monaten konfrontierten uns immer häufiger
Kameradengruppen mit dem Vorwurf, dass wir uns nicht eindeutig in
unseren Standpunkten positionieren würden bzw. nicht nach außen hin
sichtbar ist, wie unsere Auffassung zum Thema "Gewalt" ist. Außerdem war
ein Kamerad der Ansicht, dass es so rüberkommt, als würden wir unseren
eigenen Weg als den alleine richtigen sehen und damit alle anderen
Konzeptionen als falsch oder unwichtig diskreditieren.

Gerade nach den jüngsten Zwischenfällen während der Demonstration in
Rastatt, als Teile des sog. "Blocks" gegen eigene Kameraden -- wenn auch
sanft und gewaltlos -- vorgingen und der Gewalttourismus einiger sich in
völlig unnötigen Konfrontationen mit der Polizei ausdrückte, scheint
eine Positionierung unausweichlich.

Daher wollen wir feststellen, dass wir Gewalttourismus kategorisch
ablehnen und die sinnlose Eskalationssucht einiger Leute in "unseren
Reihen" für beschämend halten. Wenn es zu tatsächlichen
Repressionsmaßnahmen von Seiten der Polizei kommt und man uns unter
Scheinargumenten nicht marschieren lässt, dann finden wir es
situationsbedingt richtig, dagegen vorzugehen. Oder angenommen es wird
einem Kameraden durch einen Polizeibeamten grundlos in sein Gesicht
geschlagen -- wir wären die letzten die etwas sagen würden, wenn der
Kamerad sich das nicht gefallen lassen würde. Aber wir zeigen kein
Verständnis für Gewaltexzesse und raten jedem der deswegen unsere
Veranstaltungen besucht, lieber zum Fußball oder noch besser in einen
Sportverein zu gehen, um sich abzureagieren. Die unnötigen Flaschenwürfe
in Rastatt haben dazu geführt, dass uns für die Demonstration am 17.
Dezember 2005 in Regensburg durch eine Auflage untersagt wurde,
Glasflaschen u. ä. mitzuführen. Wenn es so weiter geht, dann werden bald
ganze Versammlungen untersagt werden. Entweder müssten wir dann jedes
mal bis vor die Oberverwaltungsgerichte und hoffen, dass unser
Versammlungsrecht weiterhin bestand hat oder aber es würde bei den
Verboten bleiben und das alles nur, weil einige Leute sich noch immer
nicht körperlich im Griff haben. Eine Demonstration ist eine politische
Veranstaltung -- kein Spielplatz für Psychopathen!

Was das eher einheitliche -- meist schwarzgekleidete -- Auftreten des
nationalen "schwarzen Blocks" angeht, so stellen wir fest, dass dies ein
wichtiger Faktor für Kameraden darstellt, die sich diesem Block
anschließen. Es fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl nach dem Motto
"gemeinsam sind wir stark" ungemein. Weiterhin sehen wir darin kein
Problem, denn viele Aktivisten sind beruflich tätig und können es sich
nicht leisten, ihr Gesicht auf einem Flugblatt oder einem
Zeitungsartikel abgelichtet zu sehen. Bei sinnvollen Reaktionen, die
sich gegen Polizeibeamte und gewalttätige Gegendemonstranten richtet,
stellen wir fest, das es in einer Gruppe von nahezu Gleichgekleideten
einfacher ist, in der Menge unterzutauchen und somit nicht festgenommen
zu werden. Dabei verkennen wir erfahrungsgemäß nicht die Gefahr, dass
auf öffentlichen Demonstrationen und Kundgebungen dieses Auftreten als
"Uniformierung" ausgelegt werden kann.

Abschließend möchten wir betonen, dass wir bereit sind, mit jedem
gutwilligen Aktivisten Seite an Seite zu marschieren und uns der
Zusammenarbeit mit Gruppen, die uns weltanschaulich nahe stehen, nie
verweigert haben und dies auch in Zukunft nicht werden. Im Gegenteil, es
liegt uns am Herzen bestehende Zusammenarbeit weiter auszubauen und auf
uns bisher kritisch gegenüberstehende Gruppen zuzugehen.

Wir bitten alle Kameraden inständig zu akzeptieren, dass sinnlose
Gewaltexzesse auf unseren Veranstaltungen künftig zu unterlassen sind.
Es wäre wirklich bedauerlich, wenn wir deswegen extra Ordnerdienste
ausbauen müssten, um die eigenen Leute zu bändigen.

Ansonsten gilt weiterhin: Lasst Euch durch Staat und Antifa nichts
gefallen -- Fight back!

Autor/Quelle: Freier Widerstand - Süddeutschland http://www.fw-sued.ne

(Zitat Ende)

Das Vollzitat liest sich völlig anders als der gekürzte und damit
verzerrende und verfälschende Auszug.

Im dritten Absatz des Vollzitats wird Gewalttourismus abgelehnt (sogar
kategorisch abgelehnt) und die sinnlose Eskalationssucht einiger Leute
"in unseren Reihen" für beschämend erklärt, mithin auch abgelehnt.
Vereinzelte Würfe mit Glasflaschen werden abgelehnt und es wird auf
Rechtsfolgen solcher Ereignisse hingewiesen. Im letzten (dreizeiligen)
Absatz wird inständig um Akzeptanz gebeten, daß sinnlose Gewaltexzesse
auf unseren Demonstrationen zu unterlassen sind, und es wird zumindest
deutlich angedeutet, daß anderenfalls extra ein Ordnerdienst ausgebaut
werden müsse, um die eigenen Leute zu bändigen.

Weiterhin verschweigt die Verbotsverfügung, daß der Beitrag vom 16.
Dezember 2005 ist, mithin also derzeit nahezu vier Jahre alt.

Es wird jedoch als bekannt vorausgesetzt, daß die Fluktuation namentlich
unter jüngeren Aktivisten rechtsextremistisch/rechtsradikaler Kreise
eine sehr hohe ist; die durchschnittliche Verweildauer innerhalb der
sogenannten "Szene" beträgt bei ca. drei Jahre.

Damit ist fraglich, ob der Autor des damaligen Beitrages überhaupt noch
aktiv ist. Ebenso ist bei einem nahezu vier Jahre alten Beitrag
fraglich, ob er überhaupt von derzeitigen Aktivisten noch gelesen wird
und mithin auch nur potentiell Beachtungserfolg haben kann. Dies gilt um
so mehr, als er sich auf ein singuläres Ereignis - eine Demonstration in
Rastatt - bezieht. Auch der letztgenannte Aspekt ist bedeutsam. Nach
Map24 liegen zwischen Rastatt und Dortmund ca. 377 Kilometer. Sowohl die
zeitliche als auch die räumliche Distanz zum hier anstehenden Ereignis
mindern den Wert dieses nicht-physikalischen Ereignisses - Beitrages -
als Umstand i.S.d. § 15 Abs. 1 VersG erheblich, nämlich nahezu gegen null.

Auf Seite 6 der Verbotsverfügung wird aus einer Internetquelle
www.autonomer-widerstand.de zitiert, wobei diesmal auch das ungefähre
Datum angegeben ist, nämlich Mai 2005.

Ein Ansteuern der genannten Seite (Domain) führte zu dem Ergebnis, daß
diese zu kaufen ist. Das bedeutet, daß sie schon längere Zeit nicht mehr
existiert. Es spricht auch dagegen, daß sie kurzfristig gelöscht ("blank
gestellt") worden ist. Sonst wäre nämlich nur eine weiße Seite zu sehen.

Ein Ausdruck dieser Seite wird als

Anlage 2

beigefügt.



Wenn man den Umstand, daß der auf Seiten 6 und 7 der Verbotsverfügung
zitierte Text aus dem Jahre 2005 stammt, also auch schon rund vier Jahre
alt ist, scheint dieser Text heute bedeutungslos, sprich obsolet
geworden zu sein. Sonst würde die Seite noch existieren. Wie im obigen
Fall ist also fraglich, ob der damalige Autor überhaupt noch politisch
aktiv ist, und noch fraglicher oder sogar auszuschließen ist, daß der
Text heute noch Beachtung findet, denn wenn jemand wollte, daß er heute
noch Beachtung findet, wäre die Seite (Domain) nicht verkäuflich und der
Text noch im Internet auffindbar; mindestens aber hätten andere Seiten
ihn als weiterhin aktuell übernommen und selbst publiziert. Darüber aber
ist nichts vorgetragen, und dies ist auch nicht ersichtlch.

Die beiden wesentlichen nicht-physikalen Ereignisse, die in der
Verbotsverfügung (teilweise verkürzt und damit verzerrt sprich
entstellt) zitiert werden, sind also obsolet und können nicht mehr als
(aktueller) Umstand gewertet werden.

Sodann bleibt als nicht-physikalisches Ereignis aus der Verbotsverfügung
lediglich noch die auf Seite 16 der Vebotsverfügung zitierte Seite
www.infoportal-dortmund.net . Auf diese streitet Herr Giemsch jegliche
Gewalt und Aggression seitens der Autonomen Nationalisten am 1. Mai 2009
ab. Dieses Bestreiten ist kein Hinweis auf gewalttätige Absichten.
Ebenso da wörtliche Zitat "Unterstütze auch du den nationalen
Freiheitskampf und widersetze dich der kapitalistischen Ausbeutung
volksfeindlicher Politiker" ist kein Hinweis auf gewalttätige Absichten.

Die Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom 12. August 2009 nennt jedoch
noch weitere nicht-physikalische Ereignisse, die die eigentliche
Verbotsverfügung nicht auflistet.

Afu Seite 6 und 7 des Beschlusses des VG wird eine Seite
http://www.ag-ruhr-mitte.info/Aktionsgruppe%20Ruhr-Mitte/politischeleitsaetze/definitionblackblock.html
zitiert.

Auch hier finden sich Kernsätze wie "Primäres Ziel ist es, friedlich,
kreativ und lautstark den Protest für nationalen Sozialismus und gegen
dieses System auf die Straße zu tragen und die deutsche Jugend zu
erreichen, die .... " (Zweiter Absatz.) Im dritten Absatz wird erklärt:
"Pseudo-Militante und Personen, die sich ausschließlich mit der Absicht
zur Eskalation am Block beteiligen, sind absolut fehl am Platz. Solange
es zu keinem direkten Angriff auf die Demonstration kommt, soll die
Antifa zukünftig vom Block als nicht existent betrachtet und völlig
ignoriert werden."

Auch dies spricht eher gegen gewaltsame Absichten.

Hinzu kommt, daß der undatierte Beitrag offenbar auch schon älter ist.
Eingangs wird erwähnt, "vor drei bis vier Jahren" sei die Idee
aufgekommen. Der erste sogenannte Schwarze Block (rechts) nannte sich
noch "bbb" für "black-block berlin" und trat auf anläßlich einer
Demonstration der NPD am 1. Mai 2003 in Berlin. Die Diskussion hierüber
begann bereits ca. drei Monate vorher in damals existenten, jetzt nicht
mehr existenten Foren wie dem von "widerstand.net" (oder
"widerstand.info"). Wenn wir also als Stichtag der Lancierung dieser
Idee den 1. Februar 2003 annehmen und wenn wir den längeren Teil des
Zeitrahmens von drei bis vier Jahren annehmen, dann kann der Beitrag
nicht nach dem 1. Februar 2007 erstellt worden sein. Auch in dem Fall
hätte er zum Ereigniseintritt einen zeitlichen Abstand von etwas über
zweieinhalb Jahren.

Nicht zeitlich einzuordnen ist ein Betrag auf der Internetseite
htp://widerstand.info/go?an-oe.tk , der auf Seite 7 des
Beschlusses des VG Gelsenkirchen vom 12. August 2009 teilweise zitiert
ist. Ausweislich des genannten Beschlusses ist dies die Seite de
Autonomen Nationalisten Olpe und der Autonomen Natinoalisten Sauerland.
Was Olpe betrifft, so ist dies 76 Kilometer von Dortmund entfernt und
liegt im Sauerland. Ebenfalls auf Seite 7 des Beschlusses des VG
Gelsenkirchen finden wir, daß der Verfassungsschutzbericht des Landes
Nordrhein-Westfalen ausgeführt habe, daß gerade im Bereich Dortmund die
Autonomen Nationalisten, aus deren Reihen sich ein Großteil des bei
Demonstrationen auftretenden schwarzen Blocks rekrutiert, durch ihren
Aktionismus überregionale und bundesweite Bedeutung erlangt hätten. Olpe
hat ca. 25.ooo Einwohner; Dortmund mit ca. 580.000 Einwohnern hat ca. 23
mal soviele Einwohner wie Olpe. Gerade wenn die Autonomen Nationalisten
aus Dortmund eine solche ihnen attestierte überrregionale oder sogar
bundesweite Bedeutugn haben, ist höchst lebensfremd, anzunehmen, daß
diese sich von einer aus dem kleinstädtischen Olpe stammenden Gruppe,
die offenbar ungleich viel zahlenschwächer ist als die Dortmunder, in
irgendeiner erkennbaren Weise beeinflussen lassen.

Soweit auf Seite 8 der Entscheidung des VG gelsenkirchen vom 12. August
2009 eine Quelle
http://logr.org/fnaluenen/antikriegstag/ genannt wird, gibt diese in
der Sache nichts her, außer, daß der die streitgegenständliche
Demonstration unterstützt wird von den Freien Nationalisten Lünen
(offenbar den Betreibern der oben genannten Quelle), vom "Nationalen
Widerstand Marl" und den "Freien Nationalisten Gladbeck".

Bemerkenswert ist, daß das VG Gelsenkirchen meint, "soweit er sichtlich,
handele es sich bei "Nationale Aktivisten" um ein Synonym für "Autonome
Nationalisten", vergeiche Seite 8 des Beschlusses des VG Gelsenkirchen
vom 12. August 2009.Das ist völlig aus der Luft gegriffen. Wenn man den
Begriff "Nationale Aktivisten" bei der Internet-Suchmaschine Google
eingibt, erhält man nicht weniger als 387.000 Treffer. Ein Ausdruck der
ersten zehn wird als

Anlage 3

beigefügt. Führender Treffer (die Reihenfolge erfolgt nach Relevanz) ist
ein Verweis auf die seit Dezember 1983 (also nunmehr sechsundzwanzig
Jahren!) verbotene Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationale
Aktivisten (ANS / NA). Die meisten Autonomen Nationalisten sind mit Mühe
mal gerade 26 Jahre alt, schwerlich aber schon seit 26 Jahren politisch
aktiv.... Das Buch "Funkenflug" mit dem Untertitel "Handbuch für
nationale Aktivisten" des Autors Jürgen Riehl (Pseudonym für den
Rechtsanwalt Jürgen Rieger) erschien vor zwanzig oder mehr Jahren; das
Phänomen "Autonomer Nationalisten" war damals noch völlig unbekannt, da
deren erstes Auftreten, wie weiter oben erwähnt, am 1. Mai 2003
anläßlich einer NPD-Demonstration in Berlin war. Schon die ersten zehn
(und damit relevantesten) Treffer der Suchmaschine Google machen
evident, daß "Nationale Aktivisten" mitnichten ein Synonym für "Autonome
Nationalisten" ist.

Auf Seite 10 des Beschlusses des VG Gelsenkirchen vom 12. August 2009
wird neuerlich die "Aktionsgruppe Ruhr-Mitte" zitiert, die ihrerseits
einen Beitrag eines Autors/einer Quelle "freier-widerstand.net"
wiedergibt. Hierzu ist weiter oben bereits vorgetragen, daß dieser
Beitrag spätetens am 1. Februar 2007 erschienen sein kann und wegen des
zeitlichen Abstandes von über zweieinhalb Jahren vom bevorstehenden
Ereignis nicht merh als relevant und mithin nicht merh als Umstand
anzusehen ist. Dies gilt um so mehr, als die Ursprungsquelle angegeben
ist mit freier-widerstand.net . Diese Ursprungsquelle hat jedoch keine
Inhalte mehr. Ein Ausdruck der Seite www.freier-widerstand.net wird als

Anlage 4

beigefügt.

Soweit auf der Seite des "Nationalen Widerstandes Marl"
http://nw-marl.info/?p=761&cpage=1 der Kontext mit Versammlungsverboten
aus der Zeit der Weimarer Republik hergestellt wird, liegt diese Zeit
nunmehr fast 80 Jahre zurück. Der zitierte Antwortbeitrag enthält in
seinem letzten Absatz eine Definition, was seitens des Autors als
illegal angesehen wird. Zwar ist die Auflistung nicht abschließend, aber
soweit konkrete Ereignisse aufgelistet sind, sind diese zweifellos
illegal. Im übrigen ist festzustellen, daß Marl 40 Kilometer von
Dortmund entfernt ist; das ist zwar eine relative räumliche Nähe
(zumindest näher als Olpe im Sauerland an Dortmund liegt), aber Marl ist
ebenfalls eine kleinere Stadt von gerade einmal 90.000 Einwohnern,
wohingegen Dortmund 580.000 Einwohner hat, mithin also sechseinhalb mal
soviel. Ähnlich wie im Fall Olpe ist nicht ersichtlich, warum die
Dortmunder Autonomen Nationalisten in ihrer überregionalen und sogar
bundesweiten Bedeutung sich von Natinalen Widerständlern aus dem
deutlich kleineren Marl beeinflussen lassen sollten.

Auf Seite 11 des Beschlusses des VG Gelsenkirchen wird aus einer Seite
http://logr.org/antikriegstag/2009/07/12/was-wir-mochten-und-was-nicht/
zitiert, allerdings nur auszugsweise und damit verzerrend und
verfälschend. Der komplette Beitrag hat folgenden Inhalt:

(Zitat Beginn)
Bereits vor einigen Tagen wurde eine kurze Distanzierung auf unserer
Internetseite veröffentlicht, in der sich die Veranstalter gegen Gewalt
(von links wie rechts) aussprachen. Da diese Distanzierung jedoch aus
Zeitgründen relativ kurz gefasst wurde, wurde sie wenige Tage später
wieder aus dem Netz genommen. Es folgt nun ein Text der bereits seit
einigen Tagen intern verbreitet wird und nun auf Wunsch einiger
Aktivisten der breiten Öffentlichkeit vorgestellt wird:

Wie auch in den letzten Jahren zuvor, möchten wir in diesem Jahr erneut
in Dortmund gegen Krieg und Kapitalismus auf die Straße gehen. Am ersten
Septemberwochenende werden deshalb wieder über 1.000 Nationalisten nach
Dortmund kommen um auf die Zusammenhänge zwischen Kapitalismus, und
Imperialismus aufmerksam zu machen. Politische Gegner von der CDU bis
zur Linkspartei malen deshalb ein Bild des Schreckens an die Wand,
welches der Wirklichkeit nicht einmal ansatzweise gerecht wird. Deshalb
möchten wir hiermit erklären, was wir möchten, und was nicht.

Wir möchten in diesem Jahr, genau wie in den vorangegangenen Jahren,
friedlich Demonstrieren um auf die Ungerechtigkeiten dieser Welt
hinzuweisen. Wir möchten den Menschen in Dortmund aufzeigen, dass die
aktuellen Kriege im nahen Osten, und in Osteuropa nicht von Diktatoren,
sondern von Demokraten geführt werden. Das Kriege nicht aufgrund von
Vorurteilen, oder Nationalismus, sondern vielmehr aus wirtschaftlichen
Gründen geführt werden. Und wir möchten darauf hinweisen, dass es neben
den kriegführenden Parteien auch eine weitere Gruppe gibt, die aktiv bei
diesen Kriegen mitmischen: die Journalisten. So förderten westliche
Journalisten die Unruhen im Iran und sind für den Tod der Menschen
verantwortlich, die sie aufgehetzt und zu strafbaren Handlungen
getrieben haben. Egal um welchen Kriegsschauplatz es geht, egal ob es
sich um militärische Konflikte, soziale und wirtschaftliche Probleme
oder politische Bewegungen geht: die Presse ist immer dabei und versucht
stets in vorauseilendem Gehorsam im Sinne der Regierenden zu berichten.
Anders ist es sich nicht zu erklären, dass nach dem 1. Mai 2009 in
Dortmund 400 friedliche Nationalisten kriminalisiert, aber gewalttätige
Demonstranten im Iran mit Lob überschüttet werden.

Unabhängig von der Berichterstattung werden wir am 5. September
friedlich, kreativ und laut auf die Straße gehen. Wir werden bestehendes
kritisieren und neue Wege aufzeigen. Für Fragen, Anregungen und Kritik
der Bürger sind wir immer offen und würden uns freuen, wenn Sie den Weg
zur S-Bahn Haltestelle Stadthaus finden.

Was wir nicht möchten:
Genau das, was uns die Medien an zu dichten versuchen. Sinnlose Gewalt
gegen Polizisten und Andersdenkende. Erst recht nicht gegen Ausländer,
haben wir doch aus vielen europäischen Nationen Gäste zu Besuch, die
sich an unserer Demonstration beteiligen möchten. Bilder wie brennende
Bahngleise gehen ausschließlich auf das Konto antifaschistischer und
demokratischer Gegendemonstranten. So gab es in den vergangenen Jahren
häufig Gegendemonstrationen auf denen auch Linksextremisten gern
gesehene und unkontrollierbare Gäste waren. Die Erfolge waren brennende
Gleise und Mülltonnen, verängstigte Bürger und ein Sachschaden der der
in die Hunderttausende ging. Außerdem distanzieren wir uns von allen
Gewaltaufrufen die im Internet, aber auch außerhalb des Internets
veröffentlicht werden. Eine Demonstration ist kein Spielplatz für
erlebnisorientierte Jugendliche. Für den friedlichen und ordentlichen
Verlauf der Demonstration wird die Versammlungsleitung, wie in den
Jahren zuvor, sorge tragen.

Anders als den Gegendemonstranten geht es uns nicht darum, unsere Ziele
mit Gewalt durchzusetzen. Unsere Revolution ist nicht nur eine
Revolution der Straße, sonder auch eine Revolution des Geistes. Ein
Umdenken großer Bevölkerungsteile erreicht man jedoch nicht mit dem
Stein in der Hand, sondern mit dem Wort auf der Zunge. Schon deshalb
freuen wir uns auf die vielen europäischen Gastredner auf der
Demonstration zum 5. nationalen Antikriegstag in Dortmund!

(Zitat Ende)

Das Fachgericht der ersten Instanz zitiert lediglich aus dem vorletzten
Absatz, beginnend mit den Worten: "Genau das, was uns die Medien
anzudichten versuchen. Sinnlose Gewalt gegen Polizisten und
Andersdenkende." Es interpretiert daraus, daß nur sinnlose Gewalt
abgelehnt werde, nicht jedoch gerechtfertige, sinnvolle. Es läßt einfach
außen vor den Satz : "....in diesem Jahr, genau wie in den vergangenen
Jahren, friedlich demonstrieren, um.... " (Dritter Absatz.) Und weiter:
"Unabhängig von der Berichterstattung werden wir am 5. September
friedlich, kreativ und laut auf die Straße gehen. " (Vierter Absatz.)
Ebenso: "Anders als den Gegendemonstranten geht es uns nicht darum,
unsere Ziele mit Gewalt durchzusetzen." (Letzter Absatz.) Die verkürzte
Sicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen heißt also, wer sich gegen
sinnlose Gewalt ausspricht, spricht sich nicht gegen alle Gewalt aus.
Und wenn jemand aus sprachlichen Gründen gegen brutale Gewalt plädiert,
heißt das dann auch, daß er nicht gegen alle Gewalt plädiert....

Im gleichen nicht mehr nachvollziehbaren Sinne übernimmt das
Oberverwaltungsgericht die pauschalen und unzutreffenden Bewertungen
bzw. Auswertungen des Verwaltungsgerichts.

Auf Seite 3 seines Beschlusses vom 3. September 2009 übernimmt das
Oberverwaltungsgericht neuerlich pauschal die unsubstantiierte und
falsche Behauptung, es sei bereits bei den Vorgängerversammlungen Anfang
September 2007 und 2008 in Dortmund trotz des großen Polizeiaufgebotes
in erheblichem Umfang aus der Versammlung heraus Gewalt gegen
Polizeibeamte ausgeübt worden.

Das OVG hat - denkbarerweise wegen der Kürze der Zeit im summarischen
verfahren - nicht realisiert, daß die angeblichen Ausschreitungen einer
"größeren" (aber in Relation zur Gesamtzahl von 700 Personen offenbar
minoritären) Gruppe in der Rheinischen Straße gar nicht "aus der
Versammlung heraus" stattgefunden haben.

Hierzu ist noch einmal auf die Verbotsverfügung zu verweisen, nämlich
Seiten 9 udn 10 ebenda. Dort heißt es: Ca. 700 Teilnehmer konnten den
Ort ihrer Kundgebung nicht auf dem vorgesehenen Anreiseweg erreichen.
(Zitate verkürzt.) Sie erfuhren per Lautsprecherdurchsage von der
Sperrung der Bahnlinie. (Weil linksextremistische Täter auf den Gleisen
Feuer gelegt hatten; der Bahnverkehr auf einem Teil der Strecke war noch
bis zum übernächsten Tag unterbrochen, weil das Feuer sich durch die
Bahnschwellen durchgebrannt hatte und die darunter liegenden
elektrischen Leitungen nicht mehr als betriebssicher angesehen werden
konnten. Nur nebenbei ist zu erwähnen ,daß trotzdem kein Verbot von
Gegendemonstrationen mit militant linksradikaler Beteiligung erfolgt,
obwohl die damaligen Täter sich aus dem Kreis einer vorher
stattgefundenen Gegendemonstration rekrutiert haben....) Also versuchten
diese 700 Personen zu Fuß zum Bahnhof Körne zu kommen. Die Rheinische
Straße ist vom Bahnhof Körne ca. vier Straßenkilometer entfernt. Die
Ereignisse dort, die auf Seite 10 der Verbotsverfügung wiedergegeben
sind (und die im Fortsetzungsfeststellungsklageverfahren des Herrn
Deptolla stritig sind!) haben sich also vier Kilometer vom Beginnort der
Demonstration entfernt und zeitlich meiner ERinnerung nach etwa drei
Stunden vor Beginn der Demonstration abgespielt.

Es ist schon befremdlich, wie das OVG, das für seine
Beschwerdeentscheidung immerhin mehr als sieben Tage Zeit hatte, einen
solchen Sachfehler machen kann.

Nicht weniger befremdlich ist, wie das OVG aus meinen Ausführungen aus
der Klage bzw. Antragsschrift, Seite 4, ich "erkennen ließe, daß mit
vergleichbaren, aus meiner Sicht gerechtfertigen Angriffen künftig auch
unter meiner Leitung zu rechnen sei". Ebensowenig wie aus Seite 4 der
Klage bzw. Antragsschrift ergibt sich das aus den Seiten 8 ff.
derselben. Am allerwenigsten ergibt sich das aus Seite 5 der
Beschwerdebegründung vom 26. August 2009. Im mittleren Absatz wird
referiert, daß ich anläßlich einer meiner Ansicht nach rechtswidrigen
Auflösung einer Demonstration am Ostersonnabend dieses Jahres in
Lüneburg gegen diese Auflösugn bürgerlichen Ungehorsam in Form eines
Sitzstreikes geleistet habe. Dabei habe ich keine Gewalt ausgeübt. Ein
gegen mich deshalb von der Stadt Lüneburg erlassener Bußgeldbescheid
nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz wurde von mir angefochten, und die
Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach meinem Einspruch gegen diesen
eingestellt. Damit ist evident, daß ich mich rechtmäßig einer
rechtswidrigen Auflösungsanordnung der Polizei widersetzt habe. Da ich
dies aber mit gewaltfreien MItteln des bürgerlichen Ungehorsams, sprich
Sitzstreik, gemacht habe, ist nicht nachvollziehbar, wie das OVG zu der
Einschätzung kommen will, es sei auch unter meiner Leitung mit aus
meiner Sicht gerechtfertigten Angriffen zu rechnen. Dies ist einfach
lebensfremd.

Nach alledem kann die angegriffene Verbotsverfügung keine
VOllziehbarkeit behalten, was auch unter den zeitlich beschränkten
Umständen des summarischen Verfahrens feststellbar ist.

Als Beschwerdeführer und Antragsteller:



Christian Worch


Zur Startseite