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Demonstration Koblenz gerichtlich
erlaubt
DEMONSTRATION KOBLENZ FINDET STATT
Erwartungsgemäß hat das Verwaltungsgericht Koblenz die höchst schwach
begründete Verbotsverfügung des Ordnungsamtes außer Vollzug gesetzt.
Die Demonstration findet also statt, Beginn 12.00 Uhr Hauptbahnhof
Koblenz.
Geradezu eine OHRFEIGE waren Teile der Begründung, die das VG nach
Beratung am 6. August am heutigen 7. August zugestellt hat.
(Zitat Beginn)
Das in dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 30. Juli 2012 letztlich
ausgesprochene generelle Versammlungsverbot für die geplante Versammlung
im Innenstadtbereich der Stadt Koblenz ist daher offensichtlich
rechtswidrig. Dabei geht die Kammer davon aus, daß aufgrund vieler
bekannter Entscheidungen de Bundesverfassungsgerichts und der gesamten
Verwaltungsgerichtsbarkeit aus der Vergangenheit sämtliche
Voraussetzungen für den Ausspruch eines Verbotes bekannt sind. Diese
Einschätzung des Gerichts folgt aus verschiedenen Angaben in der
Verwaltungsakt bzw. den dort festgehaltenen Äußerungen der mit der
Angelegenheit befaßten Pesonen, die zum Teil auch in der Presse ihren
Niederschlag gefunden haben. Die Antragsgegnerin hat also in Kenntnis
dessen, daß die Voraussetzungen für ein Verbot der vom Antragstelle
angemeldeten Veranstaltung nicht gegeben sind, die Verbotsverfügung
erlassen. Es kann daher vorliegend nicht einmal mehr von einer
Verkennung der Rechtslage die Rede sein. Insoweit handelte es sich auch
nicht etwa um eine rein politische Entscheidung, sondern um eine
Verwaltungsentscheidung, die die Verfassung und die dort gewährleisteten
Grundrechte - einschließlich der Versammlungsfreiheit - zu respektieren
hat (Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG) und die nicht zur politischen
Disposition der Antragsgegnerin steht. Diesen verfassungsrechtlichen
Anforderungen genügt, wie dargelegt, die Verfügung offensichtlich nicht.
(Zitat Ende)
Um die manchmal etwas verklausulierte juristische Sprache für Laien
verständlicher zu machen: Das Gericht sagt da nicht mehr und nicht
weniger, als daß die Stadt Koblenz verfassungsfeindlich gehandelt hat,
und zwar nicht irrtümlich, sondern vorsätzlich.
Ob die Landesregierung jetzt die Stadtverwaltung als verfassungswidrige
Organisation auflöst und verbietet?!
Parchim, den 7. August 2012
Christian Worch
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